Update #36 Hilfen für Gewerbe

Liebe Neuköllner Gewerbetreibende,

es gibt wieder ein paar Neuigkeiten zu Hilfen von Land und Bund.

 
 

Liebe Neuköllner Gewerbetreibende,
wir melden uns zurück aus der Sommerpause mit Informationen zur aktuellen Lage, denn die Pandemie ist trotz des Aufatmens im Sommer noch nicht ausgestanden, die vierte Welle rollt und manche Erleichterungen sind mittlerweile bereits wieder verschärft worden, andere werden durch die Impfkampagne ermöglicht.

Wir fassen die
aktuellen Informationen und Regeln für Sie zusammen:

Einzelhandel

  • Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht für Kundinnen* und auch für das Personal (Ausnahme: die Mitarbeitenden sind an einem festen Platz mit mindestens 1,5m Abstand oder Trennwand)
  • Zulässige Kundinnen*zahl im Geschäft: Pro Kunde mindestens 5qm Verkaufsfläche (qm Verkaufsfläche:5=maximale Kundinnen*zahl)
  • Testangebotspflicht für Mitarbeitende


Friseure/ körpernahe Dienstleistungen

  • Tragen einer medizinischen Maske für das Personal
  • Tragen einer FFP2-Maske für die Kundinnen*
  • 3-G-Regel für Kundinnen*: Geimpft, genesen oder negativ getestet (bei Bescheinigung: nicht älter als 24 Stunden; bei Selbsttest: vor Ort und unter Aufsicht des Personals), Überprüfung muss dokumentiert werden
  • Abstand von 2m zwischen den Plätzen muss nicht mehr eingehalten werden, Mindestabstand von 1,5m ist aber weiter Pflicht
  • Anwesenheitsdokumentation ist Pflicht, digital oder auf Papier. Nach zwei (statt wie bisher vier) Wochen ist diese zu vernichten.
  • Testangebotspflicht für Mitarbeitende, Testannahmepflicht für alle Mitarbeitenden mit körperlichem Kontakt zu Kundinnen* (zweimal pro Woche), Ausnahme: geimpfte und genesene Mitarbeitende


Gastronomie
Innenräume

  • Tragen einer medizinischen Maske für Gäste und Personal mit Kundinnen*kontakt
  • 3-G-Regel für Kundinnen*: Geimpft, genesen oder negativ getestet (bei Bescheinigung: Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, bei Selbsttest: vor Ort und unter Aufsicht des Personals), Überprüfung muss dokumentiert werden
  • Selbstabholung von Speisen möglich, Verzehr nur am Tisch
  • Bestuhlung und Tische mit Mindestabstand 1,5m
  • keine Personenobergrenze am Tisch
  • Testangebotspflicht für Mitarbeitende und Testannahmepflicht für Mitarbeitende mit Körperkontakt zu Kundinnen* (zweimal pro Woche), Ausnahme: geimpfte und genesene Mitarbeitende
  • verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime
  • Anwesenheitsdokumentation ist Pflicht, digital oder auf Papier. Nach zwei (statt wie bisher vier) Wochen ist diese zu vernichten.


Außengastronomie

  • Tragen einer medizinischen Maske für Gäste und Personal mit Kundinnen*kontakt
  • Kein negativer Testnachweis notwendig
  • 1,5m Mindestabstand zwischen Bestuhlung/ Tischen
  • Selbstabholung von Speisen möglich, Verzehr jedoch nur am Tisch
  • pro Tisch- oder Sitzgruppe zeitgleich bis zu 100 Personen; dann kann ggf. auch der Abstand geringer sein
  • Testangebotspflicht für Mitarbeitende und Testannahmepflicht für Mitarbeitende mit Körperkontakt zu Kundinnen* (zweimal pro Woche), Ausnahme: geimpfte und genesene Mitarbeitende
  • verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime
  • Anwesenheitsdokumentation ist Pflicht, digital oder auf Papier. Nach zwei (statt wie bisher vier) Wochen ist diese zu vernichten.


Clubs und Diskotheken

Sogenannte „Tanzlustbarkeiten“ in geschlossenen Räumen sind ab 4.9. eingeschränkt wieder erlaubt.

  • Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen (2-G-Regel).


Für alle Gewerbe gilt:

  • Hygieneregeln sichtbar im Geschäft aushängen
  • Hygienekonzept muss vorliegen


Aktuelle Auslegungshilfe für alle Gewerbe:
www.berlin.de/corona/massnahmen/orientierungshilfe-fuer-gewerbe/suche/

Wie immer gilt unser
Beratungs- und Unterstützungsangebot: Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Mail, wenn Sie Fragen z.B. zu den Hilfen haben und einen Gesprächspartner für Ihre unternehmerische Krisen-Situation brauchen.


Ina Rathfelder: 030/206073913
rathfelder@mpr-unternehmensberatung.de
Refat Abusalem: 0176/23186532
abusalem@mpr-unternehmensberatung.de
Informieren Sie auch Ihre Geschäftsnachbarn über diese kostenlose Unterstützung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/wirtschaftsfoerderung/

Scheuen Sie sich nicht, Kontakt aufzunehmen. Wir sind für Sie da!
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,

Ina Rathfelder, Refat Abusalem und Ute Großmann
BIWAQ-Projekt Unternehmen Neukölln
Teilprojekt Lokale Ökonomie

 
 

 

 
 
 
 
 
zurück zu Aktuelles